{"id":163,"date":"2023-05-30T16:27:06","date_gmt":"2023-05-30T14:27:06","guid":{"rendered":"https:\/\/svs-vertrieb.de\/home\/?page_id=163"},"modified":"2026-06-23T14:07:25","modified_gmt":"2026-06-23T12:07:25","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/svs-vertrieb.de\/home\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"163\" class=\"elementor elementor-163\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-0f9e32a elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"0f9e32a\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-7dc980d\" data-id=\"7dc980d\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a61ba9e elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"a61ba9e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><span data-teams=\"true\">Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)<\/span><\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-5b17ff2 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"5b17ff2\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-dd6eafb\" data-id=\"dd6eafb\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ce982b1 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ce982b1\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>der<\/p><p>Sky Vision Satellitenempfangstechnik GmbH<br \/>G\u00f6rdelingerstra\u00dfe 47, 38100 Braunschweig, Deutschland<br \/>Sitz: 38179 Schw\u00fclper<\/p><p><br \/><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p><p>1.1. Diese AGB gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sky Vision Satellitenempfangstechnik GmbH (\u201eSVS\u201c). Sie gelten auch dann, wenn SVS in Kenntnis widersprechender oder erg\u00e4nzender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausf\u00fchrt. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen oder diese erg\u00e4nzen, werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SVS ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat.<\/p><p>1.2. Diese AGB gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten aber nicht f\u00fcr Vertr\u00e4ge, die in unserem Online-Shop abgeschlossen werden.<\/p><p>1.3. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn SVS ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zustimmt.<\/p><p><br \/><strong>2. Vertragsschluss<\/strong><\/p><p>2.1. Angebote von SVS sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, SVS ein verbindliches Vertragsangebot zu machen, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet oder nennen eine bestimmte Annahmefrist. Auf offensichtliche Irrt\u00fcmer (insbesondere offen-sichtlich(e) Rechenfehler, unrichtige Produktspezifikationen oder Unvollst\u00e4ndigkeiten) in den Angeboten von SVS (einschlie\u00dflich zugeh\u00f6riger Unterlagen) hat der Kunde zum Zwecke der Korrekturm\u00f6glichkeit seitens SVS vor Vertragsabschluss hinzuweisen; andernfalls ist der Vertrag nicht abgeschlossen.<\/p><p>2.2. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden (verbindliches Vertragsangebot, es sei denn, es liegt ein Fall gem\u00e4\u00df dem Vorbehalt in dieser Ziffer vor; dann ist die Bestellung des Kunden die verbindliche Annahme des Angebots von SVS) und die Annahme der Bestellung durch SVS zustande. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erkl\u00e4rt werden. Wenn sich aus dem Angebot des Kunden nichts anderes ergibt, kann SVS es innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Zugang annehmen. Werktage sind Montag bis Freitag, mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage.<\/p><p><br \/><strong>3. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p><p>3.1. Ma\u00dfgebend sind ausschlie\u00dflich die in der Auftragsbest\u00e4tigung von SVS genannten Preise, oder, falls darin keine Preise genannt worden sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise.<\/p><p>3.2. Standardlieferbedingung: Lieferung frei Haus ab einem Netto-Warenwert von 250,00 \u20ac; darunter Lieferung ab Werk zuz\u00fcglich Versandkosten.<\/p><p>3.3. Bei Zahlungsverzug ist SVS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he sowie angemessene Mahngeb\u00fchren zu berechnen.<\/p><p>3.4. Sollte SVS eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen und sich im Nachhinein herausstellen, dass die Voraussetzungen f\u00fcr (i) eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach \u00a7\u00a7 4 Nr. 1 a), 6 UStG i.V.m. \u00a7\u00a7 8 \u2013 17 UStDV oder (ii) eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach \u00a7\u00a7 4 Nr. 1 b), 6a UStG i.V.m. \u00a7\u00a7 17a \u2013 17d UStDV nicht erf\u00fcllt sind, erh\u00f6ht sich der Preis um die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he. SVS ist in diesen F\u00e4llen zur Forderung bzw. Nachforderung der Umsatzsteuer beim Kunden gegen Erteilung einer Rechnung mit gesonderten Umsatzsteuernachweis nach \u00a7\u00a7 14, 14a UStG berechtigt.<\/p><p><br \/><strong>4. Lieferung und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p><p>4.1. Die von SVS in Angeboten oder Auftragsbest\u00e4tigungen angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn etwas anderes wurde ausdr\u00fccklich vereinbart.<\/p><p>4.2. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere die Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen sowie den Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen, voraus. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrags bleibt vorbehalten.<\/p><p>4.3. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige und versp\u00e4tete Selbstbelieferung ist von SVS zu vertreten und SVS hatte im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft mit dem jeweiligen Lieferanten abgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn SVS das Deckungsgesch\u00e4ft unverz\u00fcglich nach dem Vertragsabschluss mit dem Kunden abschlie\u00dft.<\/p><p>4.4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist SVS berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche oder Rechte bleiben vorbehalten.<\/p><p>4.5. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie f\u00fcr den Kunden zumutbar sind.<\/p><p><br \/><strong>5. Versand und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p><p>5.1. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung geht auf den Kunden \u00fcber, sobald die Sendung an den Transporteur \u00fcbergeben worden ist.<\/p><p>5.2. Verz\u00f6gert sich die Versendung der Lieferung aus Gr\u00fcnden, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden \u00fcber.<\/p><p><br \/><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p><p>6.1. SVS beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden (gesicherte Forderungen) vor.<\/p><p>6.2. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung der SVS zustehenden Saldoforderung.<\/p><p>6.3. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kostengegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlssch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt bereits jetzt etwaige Ersatzanspr\u00fcche aus diesen Versicherungsvertr\u00e4gen an SVS ab. SVS nimmt die Abtretung hiermit an.<\/p><p>6.4. Der Kunde hat SVS unverz\u00fcglich zu informieren, wenn die Vorbehaltsware gepf\u00e4ndet oder vergleichbar beeintr\u00e4chtigt oder gef\u00e4hrdet wird. Bei einer Pf\u00e4ndung hat der Kunde SVS eine Abschrift des Pf\u00e4ndungs- und \u00dcberweisungsbeschlusses sowie aller sonstigen zu einem Widerspruch gegen die Pf\u00e4ndung erforderlichen Schriftst\u00fccke zu \u00fcbersenden und den Pf\u00e4ndungsgl\u00e4ubiger unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber den Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Die Kosten einer Intervention durch SVS gehen, soweit sie nicht vom jeweiligen Dritten zu erlangen sind, zu Lasten des Kunden.<\/p><p>6.5. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Dritte in H\u00f6he des Rechnungsendbetrages der gesicherten Forderungen (einschlie\u00dflich gesetzlicher Umsatzsteuer oder vergleichbarer ausl\u00e4ndischer Steuern) an SVS ab. SVS nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Kunde ist zum Weiterverkauf nur berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf SVS \u00fcbergehen.<\/p><p>6.6. SVS ist berechtigt, sowohl die Verkaufsbefugnis als auch die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen oder zu beschr\u00e4nken und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber SVS nicht nachkommt oder SVS Umst\u00e4nde bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsbefugnis kann SVS verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<\/p><p><br \/><strong>7. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p><p>7.1. Zahlungen sind innerhalb von drei\u00dfig (30) Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug f\u00e4llig.<\/p><p>7.2. Erstbestellungen erfolgen grunds\u00e4tzlich gegen Vorkasse.<\/p><p>7.3. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. SVS ist berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges, Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he zu fordern. Anspr\u00fcche von SVS auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleiben vorbehalten.<\/p><p>7.4. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde rechnet mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung auf oder macht diesbez\u00fcglich ein Zur\u00fcckbehaltungs-rechtgeltend.<\/p><p>7.5. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Kunden gef\u00e4hrdet wird, so ist SVS nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungs-verweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB).<\/p><p><br \/><strong>8. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p><p>8.1. Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 377, 381 Abs. 2 HGB nachgekommen ist. Anspr\u00fcche wegen erkennbarer M\u00e4ngel hat der Kunde unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Anspr\u00fcche wegen anderer M\u00e4ngel sind vom Kunden unverz\u00fcglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich gegen\u00fcber SVS erfolgen und Art und Ausma\u00df der M\u00e4ngel genau bezeichnen. Vers\u00e4umt der Kunde die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung oder Anzeige, ist die Gew\u00e4hrleistungspflicht und Haftung von SVS f\u00fcr den betroffenen Mangel ausgeschlossen.<\/p><p>8.2. Ist eine Ware mangelhaft und hat der Kunde den Mangel ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Ma\u00dfgabe der folgenden Regelungen zu.<\/p><p>8.3. SVS \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Geeignetheit ihrer Ware f\u00fcr bestimmte nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zwischen SVS und dem Kunden vereinbarte Verwendungszwecke. Allein der Kunde ist f\u00fcr die Entscheidung verantwortlich, ob eine Ware, die den konkreten Vereinbarungen \u00fcber die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika entspricht, f\u00fcr einen bestimmten Zweck und f\u00fcr die Art der vom Kunden vorausgesetzten Verwendung geeignet ist.<\/p><p>8.4. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von SVS \u00fcberlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keine Garantien f\u00fcr eine besondere Beschaffenheit der Ware. Beschaffenheitsgarantien m\u00fcssen ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart werden.<\/p><p>8.5. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei Beschaffenheiten oder Sch\u00e4den, die nach Gefahr\u00fcbergang infolge von gew\u00f6hnlicher Abnutzung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer oder ungeeigneter Verwendung entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn die gelieferte Ware unsachgem\u00e4\u00df behandelt, gelagert oder aufgestellt wird, nicht entsprechend der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet wird oder andere als von SVS empfohlene Ersatz-, Einweg- oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden.<\/p><p>8.6. SVS ist nach ihrer Wahl zur Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Im Fall der Nacherf\u00fcllung ist SVS verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen.<\/p><p>8.7. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl entsprechend der gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Minderung verlangen. Das Recht des Kunden, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Ma\u00dfgabe der Regelungen in dieser Ziffer zu verlangen, bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p><p><br \/><strong>9. R\u00fccksendungen<\/strong><\/p><p>9.1. R\u00fccksendungen mangelfreier Ware bed\u00fcrfen unserer vorherigen Zustimmung.<\/p><p>9.2. F\u00fcr die Bearbeitung beh\u00e4lt sich SVS vor, eine angemessene Bearbeitungsgeb\u00fchr (branchen\u00fcblich, derzeit 10 %), mindestens jedoch EUR 25,00 zu berechnen. Eine abweichende Regelung kann individuell vereinbart werden.<\/p><p><br \/><strong>10. Haftung<\/strong><\/p><p>10.1. SVS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder au\u00dfervertraglicher Pflichten nur<\/p><p>(a) f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch SVS beruhen;<\/p><p>(b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit;<\/p><p>(c) wegen der \u00dcbernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie;<\/p><p>(d) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; oder<\/p><p>(e) aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, ins-besondere aus dem Produkthaftungsgesetz.<\/p><p>10.2. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne von Ziff. 10.1(d) ist eine Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatz f\u00fcr die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der H\u00f6he nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p><p>10.3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in dieser Ziffer vorgesehen, ist \u2013 ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs \u2013 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sachsch\u00e4den gem\u00e4\u00df \u00a7 823 BGB.<\/p><p>10.4. Die sich aus dieser Ziffer ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.<\/p><p>10.5. Soweit die Schadensersatzhaftung von SVS ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von SVS.<\/p><p><br \/><strong>11. Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p><p>11.1. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln betr\u00e4gt zw\u00f6lf (12) Monate seit der Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung (oben Ziff. 10.1(a)), f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit (oben Ziff. 10.1(b)), bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und\/oder bei zwingender gesetzlicher Haftung (oben Ziff. 10.1(e)); in diesen F\u00e4llen gilt die jeweilige gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist. Unber\u00fchrt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen \u00fcber die Verj\u00e4hrung (ins-besondere \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, \u00a7 444, sowie \u00a7 478 Abs. 2 in Verbindung mit \u00a7 445b BGB).<\/p><p>11.2. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche f\u00fcr erbrachte Nachbesserungen und Ersatzlieferungen verj\u00e4hren in drei (3) Monaten nach Abschluss der jeweiligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung, jedoch nicht vor Ablauf der zw\u00f6lf-monatigen Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df Ziff. 12. Dies gilt nicht, wenn SVS eine Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung ausdr\u00fccklich anerkannt hat. In diesem Fall l\u00e4uft die zw\u00f6lfmonatige Gew\u00e4hrleistungsfrist nach Abschluss der Nacherf\u00fcllung durch SVS erneut.<\/p><p><br \/><strong>12. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p><p>12.1. SVS haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit oder Verz\u00f6gerung, soweit sie jeweils auf h\u00f6herer Gewalt oder einem sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignis beruht, welches SVS nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch, wenn die h\u00f6here Gewalt bei Zulieferern von SVS eintritt. Als h\u00f6here Gewalt gelten insbesondere Betriebsst\u00f6run-gen aller Art, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, allgemeine Knappheit von Rohstoffen und Beschr\u00e4nkungen des Energieverbrauchs sowie Sanktionen oder Embargobestimmungen durch Deutschland, die EU, die USA oder andere ma\u00dfgebliche Institutionen und Staaten, die SVS die Vertragserf\u00fcllung unm\u00f6glich oder unzumutbar machen.<\/p><p>12.2. Erlangt SVS Kenntnis von einem Ereignis im Sinne von Ziff. 12.1, informiert SVS den Kunden unverz\u00fcglich. Lieferfristen verl\u00e4ngern\/verschieben sich automatisch um die Zeitdauer des Ereignisses, zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wenn solche Ereignisse SVS die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer sind, ist SVS zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen insoweit nicht.<\/p><p><br \/><strong>13. Sonstiges<\/strong><\/p><p>13.1. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser AGB bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.<\/p><p>13.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am n\u00e4chsten kommt.<\/p><p>13.3. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Sky Vision Satellitenempfangstechnik GmbHG\u00f6rdelingerstra\u00dfe 47, 38100 Braunschweig, DeutschlandSitz: 38179 Schw\u00fclper 1. Geltungsbereich 1.1. Diese AGB gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sky Vision Satellitenempfangstechnik GmbH (\u201eSVS\u201c). 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